Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 83: Verwaltungsgericht
Der Präsident des Rekursgerichts im Ausländerrecht entschied 2008 in einem Fall betreffend Haftüberprüfung, dass Ausschaffungshäftlinge, deren Zellen tagsüber aus betrieblichen Gründen nicht geöffnet werden können, verlegt oder entlassen werden müssen. Der Fall involvierte das Migrationsamt des Kantons Aargau und B.A. Die Gerichtskosten betrugen 401 CHF.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 83 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 05.12.2008 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 83 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus betrieblichenGründenSofern es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, die Zellen tagsüberzu öffnen, müssen die betroffenen Ausschaffungshäftlinge verlegt werden.Ist eine Verlegung nicht möglich, sind sie zu entlassen (E. II./4.). |
Schlagwörter: | Ausländerrecht; Gründen; Zellen; Zwangsmassnahmen; Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss; Ausschaffungshäftlinge; Verlegung; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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