Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 35: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht entscheidet in einem Fall von fürsorgerischer Freiheitsentziehung zugunsten der Beibehaltung der Massnahme aufgrund der noch bestehenden Behandlungsbedürftigkeit und -fähigkeit des Beschwerdeführers. Eine ambulante Behandlung wird als noch nicht erfolgversprechend angesehen, da ein Rückfallrisiko besteht. Die Fortsetzung der stationären Behandlung mit regelmässiger Medikation wird als im Interesse des Beschwerdeführers angesehen, um einen schnellen Rückfall zu vermeiden. Der Beschwerdeführer benötigt weiterhin ein geschütztes Umfeld und eine professionelle Nachbetreuung.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 35 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 30.09.2008 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 35 S.205 2008 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 205 35 Verhältnismässigkeit der fürsorgerischen Freiheitsentziehung... |
Schlagwörter: | Behandlung; Zustand; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Klinik; Freiheitsentziehung; Umfeld; Fürsorge; Medikation; Rückfall; Fürsorgerische; Verhältnismässigkeit; Selbstoder; Fremdgefährdung; Rückfallsgefahr; Entlassung; Entscheid; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Verfügung; Bezirksarzt-Stellvertreters; Erwägungen; Krankengeschichte; Aussagen; Verhandlung; Eindrucks |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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