Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 106: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2008 entschied eine Verwaltungsbehörde, dass die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten einer Gastwirtschaft nicht mit der Schliessung des Betriebs bestraft werden kann. Gemäss dem Gastgewerbegesetz müssen Gastwirtschaften an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten geschlossen sein. Verstösse gegen diese Bestimmungen können mit Geldstrafen belegt werden. In einem konkreten Fall ging es um die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten eines Clubs, für die eine Geldstrafe verhängt wurde. Das Gesetz sieht nur die Schliessung eines Betriebs vor, wenn der Betreiber keine gültige Lizenz hat.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 106 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
Datum: | 10.11.2008 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 106 S.492 2008 Verwaltungsbehörden 492 [...] 106 Gastwirtschaftsrecht; die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten kann... |
Schlagwörter: | Gastgewer; Busse; Öffnungszeiten; Gastgewerbe; Gastwirt; Gastgewerbegesetz; Schliessung; Gastwirtschaftsbetriebe; Bussen; Fähigkeits; Nichteinhaltung; Anordnung; Fähigkeitsausweis; Verfügung; Betreiber; Verwaltungsbehörden; Gastwirtschaftsrecht; Betriebsschliessung; Entscheid; Departements; Volkswirtschaft; Inneres; Gemeindeabteilung; Sachen; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Gesetzes; Kleinhandel; Getränken; Gastgewerbegesetz; |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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