Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 103: Verwaltungsgericht
Eine Heizung, die nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes erneuert wird, muss die Planungswerte der Lärmschutzverordnung einhalten, auch wenn das Gebäude selbst früher erstellt wurde. In einem Fall gegen den Gemeinderat Windisch entschied das Departement Bau, Verkehr und Umwelt im November 2008 zugunsten der Beschwerdeführerin. Die Heizungsanlage gilt als Neuanlage im Sinne des Umweltschutzrechts und muss die Planungswerte einhalten. Die Verwaltungsbehörden stellten fest, dass die Heizung, die 1994 installiert wurde, als neue Anlage betrachtet wird und somit die Belastungsgrenzwerte einhalten muss.
| Kanton: | AG |
| Fallnummer: | AGVE 2008 103 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
| Datum: | 01.01.1985 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 103 S.485 2008 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 485 103 Lärmimmissionen - Eine Heizung, die nach dem Inkrafttreten... |
| Schlagwörter: | Heizung; Umwelt; Lärm; Belastungs; Raumplanung; Sinne; Anlage; Belastungsgrenzwert; Raumplanungs; Umweltschutzrecht; Inkrafttreten; Neuanlage; Lärmschutzverordnung; Bundesrat; Belastungsgrenzwerte; Planungswerte; Anlagen; Heizungsanlage; Gemein; Lärmimmissionen; Umweltschutzgesetzes; Gebäude; Entscheid; Departements; Verkehr; Gemeinderat; Windisch; Erwägungen; ätliche |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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