Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 102: Verwaltungsgericht
Es ging um eine Streitigkeit bezüglich der Messweise der Gebäudelänge zweier Baukörper. Das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt entschied, dass die Gebäudelänge als die Seite des kleinsten Rechtecks definiert ist, das das Gebäude umfasst, wobei Anbauten und vorspringende Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltungsbehörden waren sich uneinig, ob es sich um ein oder zwei Gebäude handelt, und stützten sich auf das Erscheinungsbild. Letztendlich wurde festgestellt, dass es sich um zwei verschiedene Baukörper handelt und die zulässige Gebäudelänge eingehalten wurde.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 102 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
Datum: | 28.10.2008 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 102 S.483 2008 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 483 [...] 102 Gebäudelänge - Ob die Gebäudelänge zweier... |
Schlagwörter: | Gebäude; Erscheinung; Gebäudelänge; Erscheinungsbild; Baukörper; Umwelt; Recht; Gemeinde; Tiefgarage; Raumplanungs; Umweltschutzrecht; Verwaltungsgericht; Punkt; Aussagen; Möriken; Wildegg; Untergeschoss; Verbindung; Erscheinungsbild; Verbindungen; Entscheid; Departements; Verkehr; Gemeinderat; Möriken-Wildegg; Erwägungen; Rechtecks; Anbauten |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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