Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 89: Verwaltungsgericht
Das Rekursgericht im Ausländerrecht bestätigte die beantragte Ausschaffungshaft für C.E., da ein vollstreckbarer Entscheid vorlag, C.E. die Schweiz nicht rechtzeitig verlassen hatte und die Behörde die Reisepapiere beschaffen musste. Gemäss Art. 13i ANAG kann eine Person zur Sicherstellung des Vollzugs der Weg- oder Ausweisung in Haft genommen werden. C.E. hatte die Ausreisefrist ungenutzt verstreichen lassen und keine Reisepapiere abgegeben. Die kamerunischen Behörden sagten die Ausstellung eines Laissez-passer zu, wodurch klar war, dass die Reisepapiere durch die Behörden beschafft werden mussten. Der Haftgrund nach Art. 13i ANAG war somit erfüllt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 89 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 04.12.2007 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 89 Ausschaffungshaft; HaftgrundEine beantragte Ausschaffungshaft ist zu bestätigen, wenn ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt, der Betroffene die Schweiz nicht in der angesetzten Frist verlassen hat und die Behörde die Reisepapiere für diesenbeschaffen musste (Erw. II./3.2.). |
Schlagwörter: | Behörde; Reisepapiere; Gesuchsgegner; Ausländerrecht; Entscheid; Person; Haftgr; Ausschaffungshaft; Schweiz; Rekursgericht; Frist; Behörden; Zwangsmassnahmen; Ausschaffungshaft; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung; Sicherstellung; Vollzugs; Ausweisung; Erwägung; Wegweisungsentscheid; Ausreisefrist; Vielmehr; Papierbeschaf-; Befragungen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.