Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 87: Verwaltungsgericht
Das Rekursgericht im Ausländerrecht hat entschieden, dass das Migrationsamt des Kantons Aargau dafür verantwortlich ist, Disziplinarstrafen im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel vollständig zu dokumentieren. Der Präsident des Gerichts hat am 13. Dezember 2007 über die Haftverlängerung von J.D. entschieden. J.D. hatte beanstandet, dass ihm unbegründet vorgeworfen wurde, im Besucherraum Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin gehabt zu haben und deswegen für fünf Tage in Disziplinararrest genommen wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Dokumentation des Vorfalls unzureichend war und das Migrationsamt in Zukunft sicherstellen muss, dass Anordnungen wie diese klar aus den Akten hervorgehen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 87 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 13.12.2007 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 87 Ausschaffungshaft; HaftbedingungenDas Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Disziplinarstrafen,welche im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel angeordnet worden sind, in den Akten vollständig dokumentiert sind (Erw. II./4.). |
Schlagwörter: | Akten; Migrationsamt; Rekursgericht; Ausländerrecht; Haftbedingungen; Bässlergut; Basel; Gesuchsgegner; Besuch; Disziplinararrest; Anordnung; Ausschaffungshaft; Disziplinarstrafen; Ausschaffungsgefängnis; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftverlängerung; Ausschaffungsge-; Freundin; Besucherraum; Geschlechtsverkehr; Bestrafung; Vorwürfe; ündet |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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