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Urteil Verwaltungsgericht (AG - AGVE 2006 24)

Zusammenfassung des Urteils AGVE 2006 24: Verwaltungsgericht

Im Jahr 2006 entschied das Verwaltungsgericht über einen Fall betreffend die Zuordnung von Beteiligungen eines Einzelfirmeninhabers an einer AG zum Geschäfts- oder Privatvermögen. Dabei wurde festgestellt, dass die Zuordnung von Beteiligungen vom Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse abhängt und nicht allein von der buchhalterischen Behandlung. Es wurde betont, dass die Einbuchung von Verlusten als Geschäftsvermögen keine grosse Bedeutung hat, wenn der Verlust bereits absehbar oder eingetreten ist. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts in diesem Fall wurde im Dezember 2006 gefällt und betrifft R.W. gegen das Steuerrekursgericht.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts AGVE 2006 24

Kanton:AG
Fallnummer:AGVE 2006 24
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht Entscheid AGVE 2006 24 vom 19.12.2006 (AG)
Datum:19.12.2006
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:AGVE 2006 24 S.112 2006 Verwaltungsgericht 112 [...] 24 Geschäfts-/Privatvermögen. Beteiligung (Aktienzeichnung, Darlehensgewährung)...
Schlagwörter: ögen; Geschäfts-; Verwaltungsgericht; Privatvermögen; Geschäfts-/Privatvermögen; Aktienzeichnung; Darlehensgewährung; Inhabers; Einzelfirma; Diversifikation; Tätigkeitsbereich; Zuordnung; Geschäftsoder; Gesamtheit; ächli-; Verhältnisse; Geringe; Behandlung; Zeitpunkt; Einbuchung; Verlust; Kantonale; Steuern; Entscheid; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Steuerrekursgericht
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts AGVE 2006 24

2006 Verwaltungsgericht 112

[...]

24 Geschäfts-/Privatvermögen. - Beteiligung (Aktienzeichnung, Darlehensgewährung) des Inhabers einer Einzelfirma, zwecks Diversifikation, an einer AG mit völlig an- derem Tätigkeitsbereich. Auch in einem solchen Fall ist Geschäfts- vermögen nicht von vornherein ausgeschlossen; vielmehr hängt die Zuordnung der Beteiligung zum Geschäfts- Privatvermögen auch hier von der Gesamtheit der objektiv feststellbaren tatsächli- chen Verhältnisse ab. - Geringe Bedeutung der buchhalterischen Behandlung als Geschäfts- vermögen, wenn im Zeitpunkt der Einbuchung der Verlust bereits absehbar sogar eingetreten ist.
2006 Kantonale Steuern 113

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. Dezember 2006 in Sachen R.W. gegen Steuerrekursgericht. Publikation in StE 2007 vorgesehen.

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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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