Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 71: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat am 16. Dezember 2004 in einem Fall zwischen P.B. und dem Steuerrekursgericht entschieden. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass das Steuerrekursgericht bei seinem Urteil nicht korrekt besetzt war, da der Präsident H.J. Müllhaupt während des gesamten Verfahrens als Instruktionsrichter fungierte, aber beim Urteil fehlte. Das Steuerrekursgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, 4 weiteren Mitgliedern und 4 Ersatzmitgliedern. Das Gericht fällt Entscheidungen in der Besetzung mit 3 oder 5 Richtern und einem Gerichtsschreiber. Es wurde festgestellt, dass das Steuerrekursgericht den angefochtenen Entscheid in korrekter Besetzung getroffen hat.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 71 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 16.12.2004 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 71 S.275 2004 Verwaltungsrechtspflege 275 [...] 71 Besetzung des Gerichts. - Die Mitwirkung des Instruktionsrichters... |
Schlagwörter: | Entscheid; Steuerrekursge; Präsident; Steuerrekursgericht; Besetzung; Instruk; Gerichtsschreiber; Präsidenten; Instruktion; Verfahren; Richter; Verwaltungsrechtspflege; Müllhaupt; Verfahrens; Gründen; Verwaltungsgericht; Instruktionsrichter; Mitwirkung; Instruktionsrichters; Endentscheid; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Erwägungen; Präsidentin; Mitgliedern |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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