[...]

39 Ausserordentliche Einkünfte (§ 263 Abs. 2 StG). - Dividenden gelten namentlich dann als ausserordentlich, wenn es sich um Substanzdividenden handelt wenn als Folge einer geänderten Dividendenpolitik aus dem laufenden Gewinn höhere Dividenden ausgeschüttet werden als zuvor.

Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Dezember 2004 in Sachen H.F. gegen Steuerrekursgericht. Zur Publikation vorgesehen in StE 2005.