Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 32: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht entschied im Jahr 2004, dass der Einkommenssteuertarif auch für geschiedene Steuerpflichtige gilt, die mit Kindern und einem neuen Partner zusammenleben. Die kantonale Bestimmung, dass der Verheiratetentarif nur für geschiedene Steuerpflichtige gilt, die allein mit Kindern zusammenleben, verstösst gegen das StHG. Der Richter des Verwaltungsgerichts in diesem Fall war M.G. Die Gerichtskosten betrugen 126 CHF. Die verlierende Partei war das Kantonale Steueramt, vertreten durch eine Behörde.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 32 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 20.10.2004 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 32 S.126 2004 Verwaltungsgericht 126 [...] 32 Einkommenssteuertarif (§ 43 Abs. 2 StG). - Der Verheiratetentarif... |
Schlagwörter: | Verwaltungsgericht; Kantonale; Verheiratetentarif; Kindern; Entscheid; Verwaltungsgerichts; Sachen; Steueramt; Einkommenssteuertarif; Steuern; Partner; Konkubinat; Kammer; Kantonales; Steuerrekursgericht; Publikation; Redaktionelle; Anmerkung; Bundesgericht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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