Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 102: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2004 entschied das Rekursgericht im Ausländerrecht, dass die Weigerung, ein Formular zur Beschaffung eines Ersatzreisepapiers auszufüllen, eine Verletzung der Mitwirkungspflicht darstellt. Der Fall betraf eine Haftüberprüfung des Migrationsamts des Kantons Aargau gegen E.A. Der Richter entschied zugunsten des Migrationsamts und die Gerichtskosten betrugen 356 CHF.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 102 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 27.11.2004 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 102 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht als HaftgrundDie Weigerung, das Formular zur Beschaffung eines Ersatzreisepapiersauszufüllen, stellt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 13flit. c ANAG dar (Erw. II/3). |
Schlagwörter: | Rekursgericht; Ausländerrecht; Verletzung; Mitwirkungspflicht; Ausschaffungshaft; Haftgr; Weigerung; Formular; Beschaffung; Ersatzreisepapiers; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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