Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 100: Verwaltungsgericht
Der Wegweisungsentscheid im Rahmen eines Asylverfahrens wird durch die Ausreise des Betroffenen aus der Schweiz ungültig und kann nicht mehr zur Anordnung von Ausschaffungshaft führen. Es handelt sich um den Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 27. November 2004, bei dem das Migrationsamt des Kantons Aargau gegen E.A. bezüglich der Haftüberprüfung antrat.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 100 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 27.11.2004 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht100 Ausschaffungshaft; Vorliegen eines WegweisungsentscheidsDer im Rahmen eines Asylverfahrens ergangene Wegweisungsentscheidwird durch die Ausreise des Betroffenen aus der Schweiz konsumiert undkann nicht mehr als Grundlage für die Anordnung einer Ausschaffungshaft... |
Schlagwörter: | Ausländerrecht; Zwangsmassnahmen; Wegweisungsentscheid; Ausschaffungshaft; Vorliegen; Wegweisungsentscheids; Asylverfahrens; Ausreise; Schweiz; Grundlage; Anordnung; Ausschaffungs-; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.