I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht



100 Ausschaffungshaft; Vorliegen eines Wegweisungsentscheids
Der im Rahmen eines Asylverfahrens ergangene Wegweisungsentscheid
wird durch die Ausreise des Betroffenen aus der Schweiz konsumiert und
kann nicht mehr als Grundlage für die Anordnung einer Ausschaffungs-
haft dienen (Erw. II/2c).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
27. November 2004 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen E.A.
betreffend Haftüberprüfung (HA.2004.00043).