Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 58: Verwaltungsgericht
Es ging um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Jahr 2003 in einem Fall zwischen R und M gegen den Stadtrat von Aarau. Die Vergabebörde hatte die Angebote der F. AG und des Beschwerdeführers erneut bewertet, die in der ersten Bewertung die ersten beiden Plätze belegt hatten. Die anderen Anbieter hatten auf eine Anfechtung verzichtet. Das Gericht entschied, dass in einem erneuten Bewertungsverfahren nur die Beschwerdeführer und der ursprünglich berücksichtigte Anbieter einbezogen werden sollten. Die Bedenken der Beschwerdeführer, dass die Bewertung von nur zwei Angeboten grober sei als die von zehn Angeboten, wurden als unbegründet angesehen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 58 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 20.10.2003 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2003 58 S.245 2003 Submissionen 245 [...] 58 Neubewertung der Angebote nach einem Rückweisungsentscheid. - In ein lediglich... |
Schlagwörter: | Angebote; Bewertung; Neubewertung; Submissionsverfahren; Anbieter; Verwaltungsgericht; Entscheid; Hinweisen; Angeboten; Submissionen; Rückweisungsentscheid; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Stadtrat; Aarau; Erwägungen; Verga; Angebots; Beurtei; Ränge; Anfechtung; Zuschlagsverfügung; Ergebnis |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.