Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 1: Schätzungskommission nach Baugesetz
Der Text behandelt die Frage, ob ein Anspruch auf Scheidung der Ehe eine prozessuale oder materielle Vorfrage im Sinne des Zivilprozessordnung ist. Wenn die Voraussetzungen für die Scheidungsklage erfüllt sind, muss die Ehescheidung mittels Endurteil ausgesprochen werden. Die Vorinstanz hat sich mit der Klärung der streitigen Scheidungsfrage befasst, obwohl dies keine prozessuale oder materielle Vorfrage darstellt. Es wird betont, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Scheidungsklage kein Raum für einen Zwischenentscheid bleibt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 1 |
Instanz: | Schätzungskommission nach Baugesetz |
Abteilung: | - |
Datum: | 10.12.2002 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | I. ZivilrechtA. Familienrecht1 Art. 114 und 115 ZGB; § 274 Abs. 1 ZPODie Frage, ob ein Anspruch auf Scheidung der Ehe gegeben ist, bildetkeine prozessuale oder materielle Vorfrage im Sinne von § 274 Abs. 1ZPO der Scheidungsnebenfolgen. Kommt die urteilende Instanz zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen... |
Schlagwörter: | Scheidung; Scheidungsklage; Vorliegen; Nebenfolgen; Zivilrecht; Vorfrage; Sinne; Instanz; Voraussetzungen; Getrenntlebens; Erlass; Endurteil; Entscheid; Obergerichts; Familienrecht; Anspruch; Scheidungsnebenfolgen; Eheschei-; Zivilkammer; Vorinstanz; Scheidungsfrage; Rechtsmittelfrist; Anfechtung; Zwischenentscheids; Entscheids |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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