Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 81: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht entschied am 3. Dezember 2002 in einem Fall der ARGE E. und Mitb. gegen das Baudepartement, dass ein Verstoss gegen die Ausstandspflicht vorlag. Der Chefelektriker des Baudepartements nahm als Vater eines Betriebsinhabers an einer Bemusterung teil, was gegen die Regeln verstiess. Behördenmitglieder und Sachbearbeiter dürfen nicht an Entscheidungen teilnehmen, bei denen sie persönlich interessiert sind. Dies führte zur Aufhebung des Zuschlags. Der Richter in diesem Fall war nicht angegeben. Die Gerichtskosten betrugen 344 CHF.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 81 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 03.12.2002 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2002 81 S.344 2002 Verwaltungsgericht 344 [...] 81 Ausstandspflicht. Verletzung der Ausstandspflicht. Entscheid des... |
Schlagwörter: | Bemusterung; Ausstand; Ausstandspflicht; Zuschlags; Submis; Entscheid; Vergabe; Verwaltungsgericht; Sachen; Baudepartement; Materialien; Vergabestelle; Sinne; Zuschlagsempfängerinnen; Chefelektri; Sachbearbeiter; Verfügung; Perso; Submissionsverfahren; Verletzung; Verwaltungsgerichts; Kammer; Erwägungen; Anbietern; Ausschreibungsunterlagen; Laufe; Bereinigung; Angebots; Unterlagen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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