Zusammenfassung des Urteils AGVE 2000 114: Verwaltungsgericht
In dem Text geht es um einen Gerichtsentscheid bezüglich der Kostenverteilung bei Baulandumlegungen gemäss § 79 Abs. 1 BauG. Es wird diskutiert, ob die gewählten Kostenbelastungspunkte der Ausführungskommission angemessen sind und ob der Erschliessungsvorteil bei überbauten Parzellen angemessen reduziert wurde. Es wird auf die Rechtsprechung verwiesen, dass unüberbaute Parzellen höchstens 50 % höher belastet werden dürfen als überbaute. Die Schätzungskommission entscheidet, dass die Differenz zwischen überbauten und unüberbauten Grundstücken höchstens ein Drittel des bestehenden Erschliessungsvorteils ausmachen darf.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2000 114 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 07.11.1990 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 114 Baulandumlegung; Kostenverteilung (§ 79 Abs. 1 BauG).- Differenzierte Behandlung von überbauten und unüberbautenGrundstücken hinsichtlich des Erschliessungsvorteils. |
Schlagwörter: | überbaute; Sachen; Rechtsprechung; Grundstücke; Erschliessungs; Grundstücken; Entscheid; Schätzungskommission; Baugesetz; Baulandumlegung; Landumlegung; Ziffer; Erschliessungsvorteil; Parzellen; Beitragsplänen; Differenz; Umlegungsrecht; Baulandumlegung; Kostenverteilung; Differenzierte; Behandlung; Erschliessungsvorteils; Stiftung; Ausführungskommission; Kosten-; Ziffern |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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