Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
3C 22 8Kantonsgericht24.01.2023 - Das selbständige Verfahren um vorsorgliche Beweisführung im Hinblick auf ein allfälliges Abänderungsverfahren ist als familienrechtliche Streitigkeit im Sinne von Art. 107 Abs. 1 lit. c ZPO zu qualifizieren, weshalb die Verfahrenskosten nach Ermessen zu verteilen sind.Verfahren; Beweis; Beweisführung; Interesse; Zivilprozess; Ermessen; Gesuch; Zivilprozessordnung; Abänderungsverfahren; Verfahrens;