Es wurde zuvor den Kanton LU und Jahr 2023 ausgewählt. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
3C 22 8 | Kantonsgericht | 24.01.2023 - Das selbständige Verfahren um vorsorgliche Beweisführung im Hinblick auf ein allfälliges Abänderungsverfahren ist als familienrechtliche Streitigkeit im Sinne von Art. 107 Abs. 1 lit. c ZPO zu qualifizieren, weshalb die Verfahrenskosten nach Ermessen zu verteilen sind. | Verfahren; Beweis; Beweisführung; Interesse; Zivilprozess; Ermessen; Gesuch; Zivilprozessordnung; Abänderungsverfahren; Verfahrens; |