Zusammenfassung des Urteils STK 2021 69: Kantonsgericht
In dem vorliegenden Fall geht es um eine Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 13. September 2021, bei dem es um Betrug, Hehlerei, betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, SVG und Einziehung geht. Die Staatsanwaltschaft hat fristgerecht Berufung gegen das Urteil eingelegt, jedoch keine Berufungserklärung abgegeben. Daher wird die Berufung als durch Verzicht auf Berufungserklärung erledigt abgeschrieben. Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten von 300 CHF gehen zu Lasten des Staates. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden.
Kanton: | SZ |
Fallnummer: | STK 2021 69 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 30.12.2021 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Betrug, Hehlerei, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, SVG und Einziehung |
Schlagwörter : | Berufung; Gerichts; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufungsgegner; Privatkläger; Rechtsanwalt; Urteil; Kantonsgerichtsvizepräsident; Privatklägerin; Schweizerische; Prozessordnung; Betrug; Hehlerei; Missbrauch; Datenverarbeitungsanlage; Einziehung; Abteilung; Berufungsführerin; Berufungsgegnerin; Schwyz; Dispositiv; Kommentar; Verzicht; Gerichtskosten; Staates; Bundesgericht; Vorinstanz |
Rechtsnorm: | Art. 386 StPO ;Art. 399 StPO ;Art. 403 StPO ;Art. 42 BGG ; |
Referenz BGE: | 138 IV 157; |
Kommentar: |
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