Zusammenfassung des Urteils STK 2021 68: Kantonsgericht
In dem Gerichtsverfahren STK 2021 68 ging es um verschiedene Straftaten wie gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung. Die Privatkläger haben gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz Berufung eingelegt, aber später auf die Einreichung einer Berufungserklärung verzichtet. Daher wurde die Berufung praxisgemäss abgeschrieben und die Gerichtskosten der zweiten Instanz gehen zu Lasten des Staates. Der Richter in diesem Fall war Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber. .
Kanton: | SZ |
Fallnummer: | STK 2021 68 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 30.12.2021 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, ungetreueGeschäftsbesorgung, gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung,Urkundenfälschung, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Einziehung |
Schlagwörter : | Berufung; Privatkläger; Gerichts; Berufungsführer; Rechtsanwalt; Kantonsgerichtsvizepräsident; Privatklägerin; Berufungsführerin; Staatsanwalt; Urteil; Berufungserklärung; Missbrauch; Datenverarbeitungsanlage; Geschäftsbesorgung; Betrug; Veruntreuung; Urkundenfälschung; Diebstahl; Hausfriedensbruch; Einziehung; Berufungsgegnerin; Staatsanwaltschaft; Abteilung; Schwyz; Privatklägerschaft; Dispositiv; Einreichung; Gerichtskosten |
Rechtsnorm: | Art. 386 StPO ;Art. 399 StPO ;Art. 42 BGG ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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