Zusammenfassung des Urteils BEK 2021 205: Kantonsgericht
In dem vorliegenden Fall ging es um die Sistierung einer Strafuntersuchung gegen einen Beschuldigten mit unbekanntem Aufenthalt. Die Privatklägerin und Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen die Sistierung, zog diese jedoch später zurück. Es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen und auf Kostenerhebung für das Beschwerdeverfahren wurde verzichtet. Das Verfahren wurde abgeschrieben und es wurden keine Kosten erhoben. Die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
Kanton: | SZ |
Fallnummer: | BEK 2021 205 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 27.12.2021 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Sistierung |
Schlagwörter : | Privatklägerin; Staatsanwaltschaft; Verfügung; KG-act; Kantonsgerichtsvizepräsident; Abteilung; Sistierung; Verfahren; Rückzug; Bundesgericht; Kopie; Mitwirkend; Stefan; Weber; Sachen; Beschuldigter; Beschwerdegegner; Sicherheitsstützpunkt; Biberbrugg; Postfach; Bennau; Verfolgungsbehörde; Staatsanwältin; Erwägung; Untersuchung; Beschuldigten; Aufenthalt; Parteientschädigungen; Kostenerhebung |
Rechtsnorm: | Art. 42 BGG ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.