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Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1995.5: Zivilkammer

Die Klage von S.________ gegen die Entscheidung des IV-Amtes für den Kanton Waadt wurde zurückgezogen, weshalb der Fall aus dem Register gestrichen wurde. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen. Der Richter, Herr Dind, verkündete diese Entscheidung. Die Klägerin zog den Rekurs am 2. November 2009 zurück.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1995.5

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1995.5
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZZ.1995.5 vom 09.01.1995 (SO)
Datum:09.01.1995
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Vergleich, übereinstimmende Willensäusserung
Schlagwörter : Urteil; Bundesgericht; Berufung; Entscheid
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1995.5

Urteil vom 9. Januar 1995

 

Das Bundesgericht ist am 29. August 1995 auf eine Berufung gegen diesen Entscheid nicht eingetreten.

 



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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