Zusammenfassung des Urteils ZZ.1995.5: Zivilkammer
Die Klage von S.________ gegen die Entscheidung des IV-Amtes für den Kanton Waadt wurde zurückgezogen, weshalb der Fall aus dem Register gestrichen wurde. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen. Der Richter, Herr Dind, verkündete diese Entscheidung. Die Klägerin zog den Rekurs am 2. November 2009 zurück.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1995.5 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 09.01.1995 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Vergleich, übereinstimmende Willensäusserung |
Schlagwörter : | Urteil; Bundesgericht; Berufung; Entscheid |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Das Bundesgericht ist am 29. August 1995 auf eine Berufung gegen diesen Entscheid nicht eingetreten.
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