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Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1995.16: Strafkammer

Die Chambre des recours des Kantonsgerichts behandelt die von A.H.________ aus Lugano eingereichten Rechtsmittel gegen das Urteil des Zivilgerichts des Bezirks Lausanne vom 7. Mai 2009 betreffend Scheidung und Unterhaltszahlungen. Das Gericht bestätigt den Scheidungsspruch und legt die Unterhaltszahlungen für die Kinder und die Ex-Frau fest. Es berücksichtigt die finanzielle Situation beider Parteien und entscheidet, dass A.H.________ Unterhaltszahlungen leisten muss. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 1'185 CHF für den Kläger und 1'435 CHF für die Beklagte.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1995.16

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1995.16
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid ZZ.1995.16 vom 03.05.1995 (SO)
Datum:03.05.1995
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Bundesgesetz über das Kriegsmaterial
Schlagwörter : Urteil; Nichtigkeitsbeschwerde; Bundesgericht; Dezember
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1995.16

Urteil vom 3. Mai 1995

Die von X. erhobene Nichtigkeitsbeschwerde gegen das obergerichtliche Urteil hat das Bundesgericht am 22. Dezember 1995 abgewiesen.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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