Zusammenfassung des Urteils ZZ.1991.30: Strafkammer
Die Klage von E.________ gegen Philos Caisse maladie-accident wurde am 4. November 2009 zurückgezogen. Es wurden keine Gerichtskosten oder Entschädigungen erhoben. Die Richterin, Frau Thalmann, hat die Klage aus dem Register gestrichen. Die Entscheidung wurde an E.________, Philos Caisse maladie-accident und das Bundesamt für Gesundheit zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1991.30 |
| Instanz: | Strafkammer |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 14.10.1991 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Zeugenaussage eines V-Mannes, Recht auf Ergänzungsfragen |
| Schlagwörter : | Urteil; Einsatz; Freiheit; Konfrontation; V-Mann; Schweiz; Europäische; Gerichtshof; Menschenrechte; Strassburg; Grundlage; V-Mann-Einsatz; Antrag; Kommission; Verletzung; Kanton; Einschränkung; Freiheitsrechte; Gerichte; Hauptbelastungszeugen; Geheimhaltungsanliegen; Polizei; Vorkehren; Vermummung; Rechnung |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Obergericht Strafkammer, Urteil vom 14. Oktober 1991
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