Zusammenfassung des Urteils ZZ.1990.25: Zivilkammer
Der Text handelt von einem Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Vertrauen und unredlichen Verhaltens gegen A.________, der beschuldigt wird, Gelder von gemeinsamen Bankkonten abgehoben und alleine verwendet zu haben. Nach Prüfung des Falls wird entschieden, dass die Anklage des Missbrauchs von Vertrauen nicht zutrifft und A.________ freigesprochen wird. Der Richter entscheidet, dass die Gerichtskosten von 1'275 CHF vom Staat getragen werden. .
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1990.25 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 13.06.1990 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Konkursite Kommanditgesellschaft, Abschreibungsverfügung, Anfechtung |
Schlagwörter : | Gesellschaft; Urteil; Gesellschafter; Forderung; Abschreibungsverfügung; Rekurrentin; Kollektivoder; Kommanditgesellschaft; Haftung; Vogel; Gesellschaftern; Urteile; Prozessen; Prozessführung; Obmannes; Arbeitsgerichts; Prozessurteil; Sachurteilssurrogat; Tragweite; Konkursverfahren; Masse; Gläubiger; Anerkennung; Verhältnis; Abfassung; Dispositivs; Verfahren; Ermittlung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 101 II 378; |
Kommentar: | - |
Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 13. Juni 1990
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