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Urteil Schuldbetreibungs- und Konkurskammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1986.10: Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

Das Bundesgericht wies den Rekurs der geschiedenen Ehefrau des Schuldners am 29. August 1986 ab.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1986.10

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1986.10
Instanz:Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
Abteilung:-
Schuldbetreibungs- und Konkurskammer Entscheid ZZ.1986.10 vom 29.08.1986 (SO)
Datum:29.08.1986
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Unpfändbarkeit, Invalidenpension
Schlagwörter : Urteil; Ehefrau; Schuldners; Rekurs; Bundesgericht
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1986.10

Urteil vom 29. August 1986

 

Einen von der geschiedenen Ehefrau des Schuldners erhobenen Rekurs wies das Bundesgericht ab.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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