Zusammenfassung des Urteils ZZ.1984.10: Zivilkammer
Das Obergericht der Zivilkammer fällte am 15. November 1984 ein Urteil. Die Anschlussappellation richtet sich gegen das gesamte Urteil, es sei denn, sie wird auf bestimmte Punkte beschränkt.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1984.10 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 15.11.1984 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Umfang der Anschlussappellation |
Schlagwörter : | Urteil; Appellation; Zivilprozess; Urteils; Hauptappellation; Guldener; Schweiz; Zivilprozessrecht; Nichtigkeitsbeschwerde; Rekurs; Solothurnischen; Hinweisen; Anschlussappellation; Punkte; Obergericht; Zivilkammer; November |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 15. November 1984
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