Zusammenfassung des Urteils ZZ.1979.13: Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
Die Chambre des recours des Kantonsgerichts behandelt den Einspruch von C.________ gegen eine Anordnung des Friedensrichters des Bezirks Lausanne, der am 9. Oktober 2009 inhaftiert wurde. C.________ hatte eine Asylanfrage gestellt, die abgelehnt wurde, und er weigerte sich, die Schweiz zu verlassen. Der Friedensrichter ordnete seine administrative Inhaftierung an, da er nicht kooperativ war. C.________ legte Einspruch ein, der abgelehnt wurde, und die Anordnung der Inhaftierung wurde bestätigt. Die Gerichtskosten wurden nicht erhoben.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1979.13 |
Instanz: | Schuldbetreibungs- und Konkurskammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 08.08.1979 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Ausseramtliche Konkursverwaltung |
Schlagwörter : | Urteil; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Bundesgericht; Auszug; Private; Verwertung; Aktiven; Aufgabe; Konkursverwaltung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 105 III 67; |
Kommentar: | - |
Der Entscheid der Aufsichtsbehörde wurde ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses wies die Beschwerde ab, wobei es allerdings die im vorstehenden Auszug behandelte Frage, ob es zulässig sei, Private mit der Verwertung von Aktiven zu beauftragen, obwohl diese Aufgabe grundsätzlich der Konkursverwaltung obliegt, offen liess vgl. BGE 105 III 67.
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