Zusammenfassung des Urteils ZZ.1977.9: Zivilkammer
Die Chambre des recours des Kantonsgerichts hält eine Sitzung ab, um über die von T.________ aus Préverenges eingereichte Beschwerde gegen das Urteil vom 2. Juli 2007 des Zivilgerichts des Kantonsgerichts in der Angelegenheit zwischen der Beschwerdeführerin und E.________ aus Lausanne zu entscheiden. Das Gericht bestätigt das Urteil, wonach der Beklagte E.________ der Klägerin T.________ die Summe von 1'079 Franken zuzüglich Zinsen zu zahlen hat und weist weitere Anträge ab. Es wird festgestellt, dass T.________ am Arbeitsplatz psychologisches Mobbing erlebt hat, was zu ihrer Entlassung geführt hat. Der Fall wird an das Zivilgericht zurückverwiesen, um über die Ansprüche der Klägerin neu zu entscheiden.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1977.9 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 06.07.1977 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Befehlsverfahren, Abänderung, Wiedererwägung |
Schlagwörter : | Urteil; Verfügung; Befehlsverfahren; Gesuch; Quot;Wiedererwägungquot; Anhängigmachung; Klage; Obergericht; Zivilkammer |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 6. Juli 1977
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