Zusammenfassung des Urteils ZZ.1977.12: Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
Die Entscheidung vom 18. November 2009 betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Person namens W. und dem Amt für Invalidenversicherung des Kantons Waadt. W. hatte gegen die Entscheidung des Amtes vom 6. Oktober 2009, die ihm ab dem 1. Juni 2008 eine volle Invalidenrente in Höhe von 1'758 Franken pro Monat gewährte, Einspruch erhoben. Der Richter hat festgestellt, dass der Einspruch zurückgezogen wurde und daher keine Gerichtskosten oder Entschädigungen zu zahlen sind. Der Richter, Herr Abrecht, hat die Klage aus dem Register gestrichen.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1977.12 |
Instanz: | Schuldbetreibungs- und Konkurskammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 21.11.1977 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Ausseramtliche Konkursverwaltung |
Schlagwörter : | Konkurs; Urteil; Konkursverwalter; Vorstrafen; Vertrauen; Eignung; Sachverwalter; Vermögensdelikten; Inhaber; Treuhandbüros; Integrität; Präsidenten; Bezirksgerichtes; Lassverfahren; Wochen; Überschreitung; Kompetenzen; Schranken; Bewährung; Beanstandung; Geschäftsführung; Zweifel; Vertrauenswürdigkeit; Gutheissung; Begehren; Konkursamt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Urteil vom 21. November 1977
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