Zusammenfassung des Urteils ZZ.1977.1: Zivilkammer
Die Chambre des Tutelles des Kantonsgerichts behandelt den Einspruch von A.H.________ aus Renens gegen die Entscheidung des Friedensrichters des Bezirks Lausanne-West vom 7. Mai 2009 in einem Fall bezüglich der Kinder, und D.H.________. Die Kinder sind die Töchter von A.H.________ und B.H.________. Der Vater wurde wegen sexueller Handlungen an einem Kind verurteilt. Trotzdem wird ihm das Besuchsrecht unter Aufsicht im Point Rencontre gewährt. A.H.________ hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die jedoch abgelehnt wurde. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 200 CHF.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1977.1 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 09.06.1977 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 145 ZGB, Güterausscheidungsprozess, eheliche Liegenschaft |
Schlagwörter : | Ehefrau; Scheidung; Ehemann; Zuweisung; Recht; Wohnung; Urteil; Liegenschaft; Hauses; Eigentum; Richter; Forderung; Rekurrentin; Rente; Ansprüche; Scheidungsrecht; Rechtskraft; Scheidungsurteils; Güterrecht; Forderungen; Vermögensobjekte; Eheleuten; Quot;Errungenschaftquot; Gesetzes |
Rechtsnorm: | Art. 195 ZGB ; |
Referenz BGE: | 100 II 72; |
Kommentar: | - |
Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 9. Juni 1976
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