E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1975.21: Strafkammer

Die Chambre des recours des Kantonsgerichts hat am 18. November 2009 über einen Rechtsbehelf von verschiedenen Beklagten gegen ein Urteil des Mietgerichts in einem Mietstreitverfahren entschieden. Es ging um die Festsetzung der Mietzinse für verschiedene Wohnungen in La Tour-de-Peilz. Das Gericht entschied über die Mietzinse für die Wohnungen der Beklagten und ordnete teilweise eine Reduzierung der Mietzinse an. Es wurden auch Beträge für Mietzinsherabsetzungen festgelegt, die die Klägerin an die Beklagten zahlen musste. Es gab auch Beschlüsse über die Anpassung der Mietzinse aufgrund von Investitionen in die Wohnungen. Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Mietzinserhöhungen und die Rückzahlung von zu viel gezahlten Beträgen für Gas und Abwasser. Das Gericht entschied über die Rechtmässigkeit der Mietzinserhöhungen und ordnete teilweise Rückzahlungen an.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1975.21

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1975.21
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid ZZ.1975.21 vom 08.01.1975 (SO)
Datum:08.01.1975
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Keine Ausdehnung im Appellationsverfahren
Schlagwörter : Obergericht; Sachverhalt; Urteil; Urteilsfindung; Staatsanwalt; Sachverhalte; Anzeige; Würdigung; Schlussverfügung; Vorinstanz; Kammer
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1975.21

Urteilsfindung für das Obergericht genau und abschliessend umschreibt (vgl. RB 1973 Nr. 21 und 1963 Nr. 22). Dem Staatsanwalt ist es jedoch unbenommen, bezüglich nicht beurteilter Sachverhalte Strafanzeige zu erstatten.

Nicht eingeschränkt ist das Obergericht hingegen in der strafrechtlichen Würdigung einer Tat, und es steht ihm frei, einen Sachverhalt anders als in der Schlussverfügung und von der Vorinstanz abweichend zu beurteilen (§ 116 StPO).

Obergericht Strafkammer, Urteil vom 8. Januar 1975



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.