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Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1975.17: Strafkammer

Die Chambre des recours des Kantonsgerichts behandelt den Einspruch von S.________ aus Nyon gegen die Entscheidung des Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks La Côte in einem Fall, der die Beschwerdeführerin mit A.________ aus Nyon und X.________ aus Genf betrifft. S.________ reichte eine neue Antwort ein, nachdem ihre erste Antwort aufgrund formaler Mängel abgelehnt wurde. Das Gericht entschied, dass die Antwort übermittelt werden muss und S.________ die Gerichtskosten tragen muss. Der Richter ist M. Colombini.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1975.17

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1975.17
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid ZZ.1975.17 vom 24.04.1975 (SO)
Datum:24.04.1975
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Bedingter Strafvollzug im Abwesenheitsverfahren
Schlagwörter : Beschuldigte; Schweiz; Verfahren; Urteil; Urteilsfällung; Voraussetzungen; Beschuldigten; Kontumazverfahren; Rechtswohltat; Ellen; Verhandlung; Vollzug; Abreise; Obergericht; Kammer; April
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1975.17

Urteilsfällung Anwendung finden. Wenn also die Voraussetzungen von Art. 41 Ziff. 1 StGB erfüllt sind, muss dem Beschuldigten auch im Kontumazverfahren die Rechtswohltat einer bedingten Strafe zugestanden werden.

Der Beschuldigte G. geniesst sowohl persönlich wie beruflich einen ausgezeichneten Leumund und ist in der Schweiz nicht vorbestraft. Es wäre ungerecht, würde man hier mit ungleichen Ellen messen und eine bedingte Strafe nur deshalb verweigern, weil er bei der Verhandlung (zu der er persönlich gar nicht vorgeladen werden konnte) nicht anwesend war. Im vorliegenden Falle wäre dies auch deshalb stossend, weil der Beschuldigte die Schweiz nicht verliess, um sich dem Strafvollzug zu entziehen, wurde doch das Strafverfahren gegen ihn erst fünf Monate nach seiner Abreise eröffnet.

Obergericht Strafkammer, Urteil vom 24. April 1975



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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