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Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZKREK.2005.275: Zivilkammer

Das Bundesgericht hat am 24. November 2005 in einem Urteil (ZKREK.2005.275) eine staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen, die gegen einen früheren Entscheid gerichtet war. Die Beschwerde wurde am 8. März 2006 zurückgewiesen (5P.474/2005).

Urteilsdetails des Kantongerichts ZKREK.2005.275

Kanton:SO
Fallnummer:ZKREK.2005.275
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZKREK.2005.275 vom 24.11.2005 (SO)
Datum:24.11.2005
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Schuldneranweisung bei IV-Renten
Schlagwörter : Urteil; ZKREK; Bundegericht; Entscheid; März
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZKREK.2005.275

Urteil vom 24. November 2005 (ZKREK.2005.275)

Das Bundegericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene staatsrechtliche Beschwerde am 8. März 2006 abgewiesen, 5P.474/2005.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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