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Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZKREK.2004.37: Zivilkammer

Der Assuré arbeitet als Sicherheitsagent für O.________ Ltd am Flughafen A.________. Er beantragte Arbeitslosenentschädigung aufgrund reduzierter Arbeitsstunden, was jedoch abgelehnt wurde, da sein Vertrag nicht aufgelöst wurde. Nach Einspruch wurde die Ablehnung bestätigt, da sein Arbeitsvertrag als unregelmässiger Teilzeitvertrag betrachtet wurde. Aufgrund der unregelmässigen Arbeitsstunden konnte er keine Arbeitslosenentschädigung erhalten. Der Assuré legte Beschwerde ein, die jedoch abgelehnt wurde, da er keine regelmässigen Arbeitszeiten nachweisen konnte. Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Arbeitslosenentschädigung und wies den Assuré an, sich gegebenenfalls an die Sozialdienste zu wenden.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZKREK.2004.37

Kanton:SO
Fallnummer:ZKREK.2004.37
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZKREK.2004.37 vom 11.06.2004 (SO)
Datum:11.06.2004
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Eheschutz, vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren
Schlagwörter : Urteil; Urteilsfällung; Verfügungen; Rechtsmittel; Nichtigkeitsbeschwerde; Noven; Sachverhalt; Willkür; Entscheid; Zeitpunkt; Obergericht; Zivilkammer; ZKREK
Rechtsnorm:Art. 137 ZGB ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZKREK.2004.37

Urteilsfällung vorliegt (§ 203 Abs. 3 ZPO). Verfügungen nach Art. 137 ZGB dagegen sind nur mit dem ausserordentlichen und unvollkommenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar, wo weder echte noch unechte Noven zugelassen sind und der Sachverhalt nur auf Willkür zu untersuchen ist (§ 305 ZPO). Zu überprüfen ist lediglich, ob der angefochtene Entscheid im damaligen Zeitpunkt richtig war. (...)

Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 11. Juni 2004 (ZKREK.2004.37)



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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