E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZKREK.2001.79: Zivilkammer

Die Chambre des recours du Tribunal cantonal hat über den Rekurs von A.W.________ gegen das Urteil der Cour civile du Tribunal cantonal entschieden. Das Gericht wies die Klage der Klägerin gegen die Gemeinde T.________ ab und setzte die Gerichtskosten auf 6'270 fr. 05 für die Klägerin und 5'816 fr. 90 für die Beklagte fest. Die Beklagte erhielt zudem eine Entschädigung von 26'816 fr. 90. Der Richter war M. F. Meylan, Vizepräsident, und die Gerichtsschreiberin war Mme Rossi.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZKREK.2001.79

Kanton:SO
Fallnummer:ZKREK.2001.79
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZKREK.2001.79 vom 27.09.2001 (SO)
Datum:27.09.2001
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Definitive Rechtsöffnung, internationales Schiedsgericht
Schlagwörter : Urteil; Schiedsgericht; Schweiz; Auml;llt; Uuml;r; Rechtsouml;ffnungsrichter
Rechtsnorm:Art. 176 IPRG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZKREK.2001.79

Urteil, welches ein internationales Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 176 IPRG) gefällt hat, ist für den Rechtsöffnungsrichter bindend.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.