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Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZKAPP.2007.17: Zivilkammer

Die Cour de Cassation penale hat am 9. Oktober 2009 über einen Rekurs von W.________ gegen ein Urteil des Präsidenten des Gerichtsbezirks Lausanne verhandelt. W.________ wurde für Körperverletzung, Vertrauensmissbrauch und Verstösse gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verurteilt. Der Rekurs von W.________ wurde als verspätet und damit unzulässig erklärt. Das Gericht bestätigte die Entscheidung und legte die Gerichtskosten von 450 CHF W.________ auf.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZKAPP.2007.17

Kanton:SO
Fallnummer:ZKAPP.2007.17
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZKAPP.2007.17 vom 07.11.2007 (SO)
Datum:07.11.2007
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Unentgeltlicher Rechtsbeistand, Anfechtung Kostennote
Schlagwörter : Urteil; Uuml;glich; Houml;he; Kostennote; Rekurs; Mandanten; Hauptsache; Appellation; Auml;rt
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZKAPP.2007.17

Urteil auch bezüglich der Höhe der armenrechtlichen Kostennote anfechten, hat er in eigenem Namen Rekurs zu erheben, selbst wenn er im Namen seines Mandanten in der Hauptsache Appellation erklärt.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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