Zusammenfassung des Urteils ZKAPP.2007.17: Zivilkammer
Die Cour de Cassation penale hat am 9. Oktober 2009 über einen Rekurs von W.________ gegen ein Urteil des Präsidenten des Gerichtsbezirks Lausanne verhandelt. W.________ wurde für Körperverletzung, Vertrauensmissbrauch und Verstösse gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verurteilt. Der Rekurs von W.________ wurde als verspätet und damit unzulässig erklärt. Das Gericht bestätigte die Entscheidung und legte die Gerichtskosten von 450 CHF W.________ auf.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZKAPP.2007.17 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 07.11.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Unentgeltlicher Rechtsbeistand, Anfechtung Kostennote |
Schlagwörter : | Urteil; Uuml;glich; Houml;he; Kostennote; Rekurs; Mandanten; Hauptsache; Appellation; Auml;rt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.