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Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZKAPP.2001.27: Zivilkammer

Der Fall betrifft einen Mann namens A. F.________, der als Bauplaner und Baustellenüberwacher für die Stiftung N.________ tätig war und einen Unfall hatte, bei dem er sich an der Hüfte verletzte. Die Versicherung lehnte sein Rentengesuch ab, da er angeblich in der Lage war, zu 80% zu arbeiten. Auch die IV-Versicherung wies sein Rentengesuch ab, da er angeblich eine Erwerbsfähigkeit von 75% hatte. Sowohl das kantonale Sozialversicherungsgericht als auch das Bundesgericht bestätigten diese Entscheidungen. F.________ legte mehrere Rechtsmittel ein, die jedoch alle abgelehnt wurden. Die Gerichtskosten betrugen 0 CHF.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZKAPP.2001.27

Kanton:SO
Fallnummer:ZKAPP.2001.27
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZKAPP.2001.27 vom 03.05.2002 (SO)
Datum:03.05.2002
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Motorhaftpflichtversicherung, Haltereigenschaft
Schlagwörter : Urteil; April/; ZKAPP; Bundesgericht; Berufung; Beklagten; November
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZKAPP.2001.27

Urteil vom 23. April/03. Mai 2002 (ZKAPP.2001.27)

Das Bundesgericht hat die Berufung der Beklagten am 19. November 2002 abgewiesen.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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