Zusammenfassung des Urteils ZKAPP.2001.27: Zivilkammer
Der Fall betrifft einen Mann namens A. F.________, der als Bauplaner und Baustellenüberwacher für die Stiftung N.________ tätig war und einen Unfall hatte, bei dem er sich an der Hüfte verletzte. Die Versicherung lehnte sein Rentengesuch ab, da er angeblich in der Lage war, zu 80% zu arbeiten. Auch die IV-Versicherung wies sein Rentengesuch ab, da er angeblich eine Erwerbsfähigkeit von 75% hatte. Sowohl das kantonale Sozialversicherungsgericht als auch das Bundesgericht bestätigten diese Entscheidungen. F.________ legte mehrere Rechtsmittel ein, die jedoch alle abgelehnt wurden. Die Gerichtskosten betrugen 0 CHF.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZKAPP.2001.27 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 03.05.2002 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Motorhaftpflichtversicherung, Haltereigenschaft |
Schlagwörter : | Urteil; April/; ZKAPP; Bundesgericht; Berufung; Beklagten; November |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Das Bundesgericht hat die Berufung der Beklagten am 19. November 2002 abgewiesen.
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