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Urteil Versicherungsgericht (SO)

Zusammenfassung des Urteils VSKLA.2001.32: Versicherungsgericht

Der Fall betrifft eine Anpassung der Rente oder Pension eines Klägers an die Inflation bei der Caisse de pensions de l'État de Vaud. Nachdem der Kläger seine Klage zurückgezogen hat, wird die Angelegenheit vom Richter als erledigt betrachtet, und es fallen keine Gerichtskosten oder Entschädigungen an.

Urteilsdetails des Kantongerichts VSKLA.2001.32

Kanton:SO
Fallnummer:VSKLA.2001.32
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:-
Versicherungsgericht Entscheid VSKLA.2001.32 vom 29.10.2002 (SO)
Datum:29.10.2002
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Rückforderung Kinderrente BVG
Schlagwörter : Urteil; Beschreitung; Rechtsweges; Begehren; Sinne; Gesetzes; Versicherungsgericht; VSKLA
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts VSKLA.2001.32

Urteil kommt, so könnte dies dazu führen, dass eine Partei von der Beschreitung des Rechtsweges abgehalten wird, obwohl ihr Begehren nicht aussichtslos ist. Eine solche prohibitive Wirkung kann aber nicht im Sinne des Gesetzes liegen.

Versicherungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 2002 (VSKLA.2001.32)



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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