Zusammenfassung des Urteils VSKLA.2001.32: Versicherungsgericht
Der Fall betrifft eine Anpassung der Rente oder Pension eines Klägers an die Inflation bei der Caisse de pensions de l'État de Vaud. Nachdem der Kläger seine Klage zurückgezogen hat, wird die Angelegenheit vom Richter als erledigt betrachtet, und es fallen keine Gerichtskosten oder Entschädigungen an.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | VSKLA.2001.32 |
Instanz: | Versicherungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 29.10.2002 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Rückforderung Kinderrente BVG |
Schlagwörter : | Urteil; Beschreitung; Rechtsweges; Begehren; Sinne; Gesetzes; Versicherungsgericht; VSKLA |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Versicherungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 2002 (VSKLA.2001.32)
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