Zusammenfassung des Urteils VSBES.2013.159: Versicherungsgericht
Der Kläger, A. D.________, ein portugiesischer Staatsbürger, beantragte im Dezember 2004 eine Invalidenrente, da er seit Februar 2004 unter Schmerzen und Sehnenproblemen im linken Unterarm litt. Nach verschiedenen medizinischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass er eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % hatte. Trotzdem wurde ihm die Rente verweigert, da er in einer angepassten Tätigkeit voll arbeitsfähig sei. Nach mehreren Einsprüchen und Gerichtsverfahren wurde sein Rekurs letztendlich abgelehnt, da sein Invaliditätsgrad unter 40 % lag. Die Gerichtskosten wurden auf 400 CHF festgelegt.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | VSBES.2013.159 |
Instanz: | Versicherungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 30.01.2014 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Einspracheentscheid vom 3. Mai 2013 (Lohnforderungen) |
Schlagwörter : | Urteil; Urteile; Bundesgerichts; Versicherungsgericht; VSBES |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Versicherungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2014 (VSBES.2013.159)
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