E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Versicherungsgericht (SO)

Zusammenfassung des Urteils VSBES.2013.159: Versicherungsgericht

Der Kläger, A. D.________, ein portugiesischer Staatsbürger, beantragte im Dezember 2004 eine Invalidenrente, da er seit Februar 2004 unter Schmerzen und Sehnenproblemen im linken Unterarm litt. Nach verschiedenen medizinischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass er eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % hatte. Trotzdem wurde ihm die Rente verweigert, da er in einer angepassten Tätigkeit voll arbeitsfähig sei. Nach mehreren Einsprüchen und Gerichtsverfahren wurde sein Rekurs letztendlich abgelehnt, da sein Invaliditätsgrad unter 40 % lag. Die Gerichtskosten wurden auf 400 CHF festgelegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts VSBES.2013.159

Kanton:SO
Fallnummer:VSBES.2013.159
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:-
Versicherungsgericht Entscheid VSBES.2013.159 vom 30.01.2014 (SO)
Datum:30.01.2014
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Einspracheentscheid vom 3. Mai 2013 (Lohnforderungen)
Schlagwörter : Urteil; Urteile; Bundesgerichts; Versicherungsgericht; VSBES
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts VSBES.2013.159

Urteile des Bundesgerichts 8C_953/2009 E. 6.4.2 und U 283/06 E. 9.3.1).

Versicherungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2014 (VSBES.2013.159)



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.