Zusammenfassung des Urteils VSBES.2011.108: Versicherungsgericht
Das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (I 788/03) befasste sich mit dem Ausbau von Vorrichtungen an einem Fahrzeug, das an eine nicht behinderte Person verkauft werden sollte, was nicht dem Eingliederungszweck des Gesetzes entsprach. Im Gegensatz dazu ging es in diesem Fall um den Ausbau einer behinderungsbedingten Vorrichtung, die nur vorübergehend erforderlich war. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Vergütung der Kosten für die Stossbremse.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | VSBES.2011.108 |
Instanz: | Versicherungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 29.11.2011 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Hilfsmittel Invalidenversicherung |
Schlagwörter : | Urteil; Ausbau; Vorrichtung; Versicherungsgericht; Versicherungsgerichts; Vorrichtungen; Fahrzeug; Person; Eingliederungszweck; Gesetzes; Zusammenfassend; Anspruch; Vergütung; Stossbremse; VSBES |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Zusammenfassend hat der Beschwerdeführer Anspruch auf Vergütung der Kosten für die Stossbremse.
Versicherungsgericht, Urteil vom 29.11.2011 (VSBES.2011.108)
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