E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Versicherungsgericht (SO)

Zusammenfassung des Urteils VSBES.2001.121: Versicherungsgericht

Der Recourant, der behauptet, dass er vollständig arbeitsunfähig ist und daher Anspruch auf eine volle Invalidenrente hat, stützt sich auf mehrere ärztliche Berichte und Bescheinigungen. Diese Dokumente ermöglichen jedoch nicht die Feststellung einer dauerhaften oder langfristigen vollständigen Arbeitsunfähigkeit des Recouranten in einer angepassten Tätigkeit. Die ärztlichen Berichte bestätigen vielmehr eine vollständige Arbeitsfähigkeit des Recouranten in einer angepassten Tätigkeit. Selbst wenn es um seine kardiologischen Probleme geht, haben die Experten diese berücksichtigt und festgestellt, dass sie nicht im Vordergrund stehen. In Bezug auf die somatischen und rückenschmerzbedingten Einschränkungen des Recouranten kommen die Experten zu denselben Schlussfolgerungen wie der behandelnde Arzt. Insgesamt lassen die medizinischen Unterlagen keine dauerhafte oder langfristige vollständige Arbeitsunfähigkeit des Recouranten erkennen. Auch in Bezug auf seine psychischen Probleme, die auf Kriegstraumata zurückzuführen sind, haben die Experten dies berücksichtigt und festgestellt, dass der Recourant in der Vergangenheit trotz dieser Probleme gearbeitet hat. Es gibt keine hinreichenden Beweise für eine dauerhafte vollständige Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Probleme. Somit kann der Recourant nicht nachweisen, dass er eine volle Invalidenrente erhalten sollte.

Urteilsdetails des Kantongerichts VSBES.2001.121

Kanton:SO
Fallnummer:VSBES.2001.121
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:-
Versicherungsgericht Entscheid VSBES.2001.121 vom 01.06.2001 (SO)
Datum:01.06.2001
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Revisionsgesuch
Schlagwörter : Urteil; Urteile; Versicherungsgerichts; Beschwerdefuuml;hrer; Revisionsgr; Vertreter; Ouml;ffnet; Rechtsmittelfrist; Kenntnis
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts VSBES.2001.121

Urteile des Versicherungsgerichts. Der Beschwerdeführer kann sich auf keinen Revisionsgrund berufen, wenn ihn sein Vertreter, dem das Urteil korrekt eröffnet worden ist, nicht innert der Rechtsmittelfrist davon in Kenntnis setzt.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.