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Urteil Versicherungsgericht (SO)

Zusammenfassung des Urteils VSBES.1999.525: Versicherungsgericht

In der vorliegenden Gerichtsverhandlung geht es um einen Streit zwischen D.________ und Q.________ bezüglich eines Grundstückskaufsvertrags. D.________ hat das Grundstück gemäss einem Vertrag erworben, aber Q.________ hat eine vorläufige Einschränkung des Veräusserungsrechts erwirkt. Der Richter, Herr Krieger, hat entschieden, dass die vorläufige Einschränkung gültig ist, um die Rechte von D.________ zu schützen. Die Gerichtskosten betragen 1'794 CHF, und Q.________ muss D.________ 2'894 CHF für die Verfahrenskosten erstatten. Die Entscheidung des Richters ist sofort vollstreckbar und kann innerhalb von zehn Tagen angefochten werden.

Urteilsdetails des Kantongerichts VSBES.1999.525

Kanton:SO
Fallnummer:VSBES.1999.525
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:-
Versicherungsgericht Entscheid VSBES.1999.525 vom 04.09.2000 (SO)
Datum:04.09.2000
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Ergänzungsleistungen der Invalidenversicherung
Schlagwörter : Urteil; VSBES; Ausgleichskasse; Kantons; Solothurn; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Eidgenössische; Versicherungsgericht
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts VSBES.1999.525

Urteil vom 04. September 2000 (VSBES.1999.525)

 

Eine von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat das Eidgenössische Versicherungsgericht am 5. Juli 2001 abgewiesen.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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