Zusammenfassung des Urteils VSBES.1999.525: Versicherungsgericht
In der vorliegenden Gerichtsverhandlung geht es um einen Streit zwischen D.________ und Q.________ bezüglich eines Grundstückskaufsvertrags. D.________ hat das Grundstück gemäss einem Vertrag erworben, aber Q.________ hat eine vorläufige Einschränkung des Veräusserungsrechts erwirkt. Der Richter, Herr Krieger, hat entschieden, dass die vorläufige Einschränkung gültig ist, um die Rechte von D.________ zu schützen. Die Gerichtskosten betragen 1'794 CHF, und Q.________ muss D.________ 2'894 CHF für die Verfahrenskosten erstatten. Die Entscheidung des Richters ist sofort vollstreckbar und kann innerhalb von zehn Tagen angefochten werden.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | VSBES.1999.525 |
Instanz: | Versicherungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 04.09.2000 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Ergänzungsleistungen der Invalidenversicherung |
Schlagwörter : | Urteil; VSBES; Ausgleichskasse; Kantons; Solothurn; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Eidgenössische; Versicherungsgericht |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Eine von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat das Eidgenössische Versicherungsgericht am 5. Juli 2001 abgewiesen.
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