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Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils STREK.2008.4: Strafkammer

Die Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts behandelt den Rekurs der X.________SA gegen die Ablehnung des Konkursantrags gegen H.________Sàrl. Der Richter Müller leitet die Sitzung, unterstützt von den Richtern Denys und Vallat. Der Konkursantrag wurde zuvor abgelehnt, da der Zahlungsbefehl an eine nicht existierende Firma adressiert war. X.________SA legte Rekurs ein, um den Konkurs von H.________Sàrl zu erwirken. Das Gericht entschied, den Rekurs teilweise anzunehmen und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an den ersten Richter zurückzuweisen. Die Gerichtskosten für die zweite Instanz belaufen sich auf 300 CHF, die von H.________Sàrl zu zahlen sind.

Urteilsdetails des Kantongerichts STREK.2008.4

Kanton:SO
Fallnummer:STREK.2008.4
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid STREK.2008.4 vom 24.09.2008 (SO)
Datum:24.09.2008
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Entschädigung etc.
Schlagwörter : Uuml;r; Urteile; Anklagekammer; Bundesgerichts; September; Auml;tzlich; Basis-Tagessatz; Freiheitsentzuuml;ge; Dauert; Auml;nger
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts STREK.2008.4

Urteile der Anklagekammer des Bundesgerichts vom 19. September 2001 (8G.11/2001) und vom 9. September 2003 (8G.122/2002) grundsätzlich den Basis-Tagessatz für ausgestandene Haft von Fr. 200.00 (verzinst), jedoch nur für kurze Freiheitsentzüge von wenigen Tagen. Dauert die Haft länger als einige Tage, ist ein degressiver Satz anzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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