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Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils STBER.2011.28: Strafkammer

Die Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts behandelt einen Rechtsstreit zwischen J.________GmbH aus Eschborn (Deutschland) und K.________SA aus Préverenges. J.________GmbH fordert die Zahlung von Geldbeträgen gemäss einem deutschen Urteil aus dem Jahr 2006. K.________SA hat gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. Der Juge de paix du district de Morges hat entschieden, dass die deutschen Urteile nicht ordnungsgemäss zugestellt wurden, was die Hauptforderung betrifft. J.________GmbH hat Berufung eingelegt und argumentiert, dass die deutschen Urteile in der Schweiz vollstreckbar sein sollten. Letztendlich wird die Berufung teilweise gutgeheissen, und die Hauptforderung wird teilweise anerkannt, abzüglich einer Gegenforderung von K.________SA.

Urteilsdetails des Kantongerichts STBER.2011.28

Kanton:SO
Fallnummer:STBER.2011.28
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid STBER.2011.28 vom 23.08.2011 (SO)
Datum:23.08.2011
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Fahrlässige Tötung
Schlagwörter : Urteil; Amtsgerichtspräsidenten; Rückforderungsanspruch; Staats; Zahlungsanspruch; Rechtsbeistands; Obergericht; Kammer; STBER
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts STBER.2011.28

Urteil des Amtsgerichtspräsidenten ist damit kein Rückforderungsanspruch des Staats und kein Nachzahlungsanspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistands festzulegen.

Obergericht Strafkammer, Urteil vom 23. August 2011 (STBER.2011.28)



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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