Zusammenfassung des Urteils STBER.2011.28: Strafkammer
Die Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts behandelt einen Rechtsstreit zwischen J.________GmbH aus Eschborn (Deutschland) und K.________SA aus Préverenges. J.________GmbH fordert die Zahlung von Geldbeträgen gemäss einem deutschen Urteil aus dem Jahr 2006. K.________SA hat gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. Der Juge de paix du district de Morges hat entschieden, dass die deutschen Urteile nicht ordnungsgemäss zugestellt wurden, was die Hauptforderung betrifft. J.________GmbH hat Berufung eingelegt und argumentiert, dass die deutschen Urteile in der Schweiz vollstreckbar sein sollten. Letztendlich wird die Berufung teilweise gutgeheissen, und die Hauptforderung wird teilweise anerkannt, abzüglich einer Gegenforderung von K.________SA.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | STBER.2011.28 |
Instanz: | Strafkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 23.08.2011 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Fahrlässige Tötung |
Schlagwörter : | Urteil; Amtsgerichtspräsidenten; Rückforderungsanspruch; Staats; Zahlungsanspruch; Rechtsbeistands; Obergericht; Kammer; STBER |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Obergericht Strafkammer, Urteil vom 23. August 2011 (STBER.2011.28)
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