Zusammenfassung des Urteils 00.067.986: Kreisgericht St.Gallen
Ein Strafverfahren wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde teilweise eingestellt, wobei die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 2'053.30 einer Person auferlegt wurden. Diese Person erhob Beschwerde gegen die Kostenauflage, argumentierte jedoch erfolglos, dass die Anordnung der Blut- und Urinuntersuchung rechtswidrig sei. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Kostenauflage gerechtfertigt war, da Spuren von Kokain im Blut nachgewiesen wurden und der Beschwerdeführer das Verfahren schuldhaft verursacht hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Verfahrenskosten von CHF 1'200.00 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, und dem Verteidiger wurde eine Entschädigung von CHF 1'983.85 zugesprochen.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.067.986 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Mängel in der Organisation der Gesellschaft |
Datum: | 07.04.2022 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rheintal hat am 7. April 2022 in Sachen M&H Equity AG, vormals Bahnhofstrasse 2, 9435 Heerbrugg, entschieden: | 1. Die M&H Equity AG, Firmennummer CHE-115.077.868, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St. Gallen nach Rechtskraft d[…] |
Schlagwörter : | Entscheid; Entscheids; Einzelrichterin; Rheintal; Mamp;H; Equity; Ouml;st; Konkurs; Begruuml;ndung; Kreisgericht; Auflösung; Gesellschaft; Kreisgerichts; Sachen; Bahnhofstrasse; Heerbrugg; Firmennummer; Liquidation; Vorschriften; Uuml;ber; Konkursamt; Kantons; Gallen; Rechtskraft; Uuml;hren; Rechtsmittel:; Zustellung; Verzicht; Anfechtung; Berufung |
Rechtsnorm: | Art. 145 ZPO ;Art. 239 ZPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rheintal hat am 7. April 2022 in Sachen M&H Equity AG, vormals Bahnhofstrasse 2, 9435 Heerbrugg, entschieden:
1. Die M&H Equity AG, Firmennummer CHE-115.077.868, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St. Gallen nach Rechtskraft dieses Entscheids durchzuführen.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
Rechtsmittel: Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird damit rechtskräftig und vollstreckbar.
Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Altstätten, 7. April 2022
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