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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.067.986: Kreisgericht St.Gallen

Ein Strafverfahren wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde teilweise eingestellt, wobei die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 2'053.30 einer Person auferlegt wurden. Diese Person erhob Beschwerde gegen die Kostenauflage, argumentierte jedoch erfolglos, dass die Anordnung der Blut- und Urinuntersuchung rechtswidrig sei. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Kostenauflage gerechtfertigt war, da Spuren von Kokain im Blut nachgewiesen wurden und der Beschwerdeführer das Verfahren schuldhaft verursacht hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Verfahrenskosten von CHF 1'200.00 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, und dem Verteidiger wurde eine Entschädigung von CHF 1'983.85 zugesprochen.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.067.986

Kanton:SG
Fallnummer:00.067.986
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Mängel in der Organisation der Gesellschaft
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.067.986 vom 07.04.2022 (SG)
Datum:07.04.2022
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rheintal hat am 7. April 2022 in Sachen M&H Equity AG, vormals Bahnhofstrasse 2, 9435 Heerbrugg, entschieden: | 1. Die M&H Equity AG, Firmennummer CHE-115.077.868, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St. Gallen nach Rechtskraft d[…]
Schlagwörter : Entscheid; Entscheids; Einzelrichterin; Rheintal; Mamp;H; Equity; Ouml;st; Konkurs; Begruuml;ndung; Kreisgericht; Auflösung; Gesellschaft; Kreisgerichts; Sachen; Bahnhofstrasse; Heerbrugg; Firmennummer; Liquidation; Vorschriften; Uuml;ber; Konkursamt; Kantons; Gallen; Rechtskraft; Uuml;hren; Rechtsmittel:; Zustellung; Verzicht; Anfechtung; Berufung
Rechtsnorm:Art. 145 ZPO ;Art. 239 ZPO ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.067.986

Auflösung der Gesellschaft

Die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rheintal hat am 7. April 2022 in Sachen M&H Equity AG, vormals Bahnhofstrasse 2, 9435 Heerbrugg, entschieden:

1. Die M&H Equity AG, Firmennummer CHE-115.077.868, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St. Gallen nach Rechtskraft dieses Entscheids durchzuführen.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird damit rechtskräftig und vollstreckbar.

Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Altstätten, 7. April 2022

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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