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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.067.290: Kreisgericht St.Gallen

Der Nachlassvertrag von Daoud Asghari mit einer Dividende von 54,49% wurde bestätigt und für alle Gläubiger verbindlich erklärt. Conny Suter von FSS Sarganserland wurde beauftragt, den Nachlassvertrag umzusetzen. Der Entscheid ist vollstreckbar.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.067.290

Kanton:SG
Fallnummer:00.067.290
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Konkurswesen / Nachlassverfahren
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.067.290 vom 31.03.2022 (SG)
Datum:31.03.2022
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Schuldner Daoud Asghari Geburtsdatum: 25.11.1988 Fabrikstrasse 13 9472 Grabs 1. Der zwischen Daoud Asghari, Grabs, und seinen Gläubigern geschlossene Nachlassvertrag mit einer Dividende von 54.49 % wird bestätigt und für sämtliche Gläubiger für verbindlich erklärt. 2. Die bisherige Sachwalterin, Conny Suter, FSS Sarganserland, wird mit dem Vollzug des N[…]
Schlagwörter : Lassvertrag; Lassvertrages; Daoud; Asghari; Bestätigung; Grabs; Gläubiger; Sarganserland; Schuldner; Geburtsdatum:; Fabrikstrasse; Gläubigern; Dividende; Sachwalterin; Conny; Suter; Vollzug; Entscheid; Lassvertrages:; Verfügende; Kreisgericht; Werdenberg-Sarganserland; Bahnhofstrasse; Hinweise; Publikation; SchKG
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.067.290

Bestätigung des Nachlassvertrages Daoud Asghari

Schuldner
Daoud Asghari
Geburtsdatum: 25.11.1988
Fabrikstrasse 13
9472 Grabs


1. Der zwischen Daoud Asghari, Grabs, und seinen Gläubigern
geschlossene Nachlassvertrag mit einer Dividende von 54.49 %
wird bestätigt und für sämtliche Gläubiger für verbindlich
erklärt.
2. Die bisherige Sachwalterin, Conny Suter, FSS Sarganserland,
wird mit dem Vollzug des Nachlassvertrages beauftragt.
3. ( )
4. ( )

Der Entscheid ist vollstreckbar.

Bestätigung des Nachlassvertrages: 08.02.2022


Verfügende Stelle
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
Bahnhofstrasse 10
8887 Mels

Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 308.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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