Zusammenfassung des Urteils 00.067.181: Kreisgericht St.Gallen
Eine Person namens A.________ wird beschuldigt, Drogen verkauft zu haben und befindet sich in Untersuchungshaft. Der Verteidiger von A.________ hat gegen die Entscheidung des Gerichts, die Untersuchungshaft anzuordnen, Berufung eingelegt und die Freilassung seines Mandanten beantragt. Der Verteidiger argumentiert, dass A.________ kooperativ war und keine Fluchtgefahr besteht. Das Gericht lehnt den Antrag auf Freilassung ab und begründet dies mit dem Risiko der Kollusion. Es wird entschieden, dass A.________ in Haft bleibt, da die Anschuldigungen schwerwiegend sind und ein Kollusionsrisiko besteht. Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 1'200 werden A.________ auferlegt.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.067.181 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Mängel in der Organisation der Gesellschaft |
Datum: | 30.03.2022 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Mit Eingabe vom 28. März 2022 teilt das Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen mit, dass die M. Berthold AG, Hauptstrasse 25, 9436 Balgach, (Sitz gemäss Handelsregisterauszug), Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation aufweist. Es fehlt die Vertretung in der Schweiz und ein Rechtsdomizil am Sitz. | Gemäss Amt für Handelsregister und Notariate wurde die R[…] |
Schlagwörter : | Handelsregister; Uuml;r; Notariate; Auml;ss; Rechtseinheit; Organisation; Eingabe; Mauml;rz; Kantons; Mauml;ngel; Vertretung; Schweiz; Rechtsdomizil; Frist; Gericht; Uuml;ber; Gallen; Rheintal; Kreisgericht; Aufforderung; Mängel; Gesellschaft; StGallen; Berthold; Hauptstrasse; Balgach; Handelsregisterauszug; Gemauml;ss; Auml;ssigen; Zustand |
Rechtsnorm: | Art. 145 ZPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Mit Eingabe vom 28. März 2022 teilt das Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen mit, dass die M. Berthold AG, Hauptstrasse 25, 9436 Balgach, (Sitz gemäss Handelsregisterauszug), Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation aufweist. Es fehlt die Vertretung in der Schweiz und ein Rechtsdomizil am Sitz.
Gemäss Amt für Handelsregister und Notariate wurde die Rechtseinheit erfolglos aufgefordert, innert Frist den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen und die entsprechenden Eintragungen anzumelden. Das Amt für Handelsregister und Notariate überwies deshalb die Angelegenheit dem Gericht.
Die oben erwähnte Rechtseinheit erhält hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 20. April 2022 zu äussern bzw. den Nachweis zu erbringen, dass die vom Amt für Handelsregister und Notariate beanstandeten Mängel (fehlende Vertretung in der Schweiz, fehlendes Rechtsdomizil) mittlerweile behoben wurden. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, wird die Auflösung der Rechtseinheit, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist, gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR verfügt und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Die Eingabe des Amtes für Handelsregister und Notariate des Kantons St. Gallen vom 28. März 2022 und die damit eingereichten Akten können von den berechtigten Personen auf der Kanzlei des Kreisgerichts Rheintal zu den ordentlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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