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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.067.175: Kreisgericht St.Gallen

Im Verfahren AW.2022.18-AWP zwischen der Rechtsanwältin X. und Bernd Thiel geht es um die Entbindung vom Berufsgeheimnis. Bernd Thiel muss innerhalb von 14 Tagen eine gültige Zustelladresse an die Anwaltskammer des Kantons St.Gallen mitteilen, um eine Aufforderung zur Stellungnahme zu erhalten. Falls er dies nicht fristgerecht tut, wird anhand der vorliegenden Akten entschieden. Richter: nicht genannt

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.067.175

Kanton:SG
Fallnummer:00.067.175
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.067.175 vom 30.03.2022 (SG)
Datum:30.03.2022
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Im Verfahren AW.2022.18-AWP in Sachen Rechtsanwältin X. gegen Bernd Thiel betreffend Entbindung vom Berufsgeheimnis wird der Gesuchsgegner Bernd Thiel, geb. 19. September 1996, zuletzt wohnhaft an der Achselnstrasse 20, 9016 St. Gallen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, aufgefordert, der Anwaltskammer innert 14 Tagen nach Veröffentlichung eine gültige Zustelladresse mitzuteilen, damit ihm eine Auff[…]
Schlagwörter : Gallen; Aufforderung; Zustelladresse; Bernd; Thiel; Entbindung; Anwaltskammer; Kantons; StGallen; -AWP:; Mitteilung; Verfahren; Sachen; Rechtsanwauml;ltin; Berufsgeheimnis; Gesuchsgegner; Achselnstrasse; Aufenthalts; Verouml;ffentlichung; Uuml;ltige; Stellungnahme; Entbindungsgesuch; Lauml;sst; Frist; Aktenlage; Klosterhof; Kantonsgericht
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.067.175

AW.2022.18-AWP: Aufforderung zur Mitteilung einer gültigen Zustelladresse

Im Verfahren AW.2022.18-AWP in Sachen Rechtsanwältin X. gegen Bernd Thiel betreffend Entbindung vom Berufsgeheimnis wird der Gesuchsgegner Bernd Thiel, geb. 19. September 1996, zuletzt wohnhaft an der Achselnstrasse 20, 9016 St. Gallen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, aufgefordert, der Anwaltskammer innert 14 Tagen nach Veröffentlichung eine gültige Zustelladresse mitzuteilen, damit ihm eine Aufforderung zur Stellungnahme zum Entbindungsgesuch zugestellt werden kann. Lässt er sich innert der genannten Frist nicht vernehmen, wird aufgrund der Aktenlage entschieden.

Anwaltskammer des Kantons St.Gallen

Klosterhof 1
9001 St.Gallen
+41 58 229 32 94

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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