Zusammenfassung des Urteils 00.066.896: Kreisgericht St.Gallen
Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat das Verfahren gegen A.________ wegen Verstössen gegen das Waffengesetz teilweise eingestellt und ihm Verfahrenskosten von CHF 300.00 auferlegt. Es wurden insgesamt 16 Gegenstände eingezogen, darunter eine Maschinenpistole Uzi 9mm mit acht Magazinen und einem Schalldämpfer. A.________ erhob Beschwerde und forderte die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat sowie die Rückgabe bestimmter Gegenstände. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern wies die Beschwerde ab, legte A.________ die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 auf und entschied, dass keine Entschädigungen auszurichten sind.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.066.896 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung |
Datum: | 25.03.2022 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Im Verfahren IN.2022.34-JOE/SG1F-WNA, M.S. / Tonicha Stillhart-António betreffend Ehescheidung lädt der zuständige Familienrichter des Kreisgerichts St. Gallen, Tonicha Stillhart-António geb. 12. Dezember 1976, vor zur Einigungsverhandlung am Mittwoch, 6. April 2022, um 13:30 Uhr am Kreisgericht St. Gallen, H201, Bohl 1, 9004 St. Gallen. Tonicha Stillhart-António wird darauf hingewiesen, dass sie […] |
Schlagwörter : | Gallen; Kreisgericht; Tonicha; Stillhart-Antoacute;nio; Kreisgerichts; Einigungsverhandlung; Gerichtliche; Vorladung; Verfahren; -JOE/SG; F-WNA; Ehescheidung; Auml;dt; Auml;ndige; Familienrichter; Mittwoch; Auml;tzlich; Ouml;nlich; Mauml;rz; Kreisgerichtskanzlei; StGallen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Im Verfahren IN.2022.34-JOE/SG1F-WNA, M.S. / Tonicha Stillhart-António betreffend Ehescheidung lädt der zuständige Familienrichter des Kreisgerichts St. Gallen, Tonicha Stillhart-António geb. 12. Dezember 1976, vor zur Einigungsverhandlung am Mittwoch, 6. April 2022, um 13:30 Uhr am Kreisgericht St. Gallen, H201, Bohl 1, 9004 St. Gallen. Tonicha Stillhart-António wird darauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich persönlich zur Einigungsverhandlung zu erscheinen hat (Art. 278 ZPO).
St. Gallen, 24. März 2022 Die Kreisgerichtskanzlei
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